marekce napisał(a):
Tytuł pisma: WEZWANIE
Komornik kieruje pismo do banku i pismem wzywa bank do złożenia informacji o posiadanych przez Zmarłego rachunkach.
Tak przetłumaczyłem treść wezwania:
Sie werden im Zusammenhang mit der Entscheidung des Amtsgerichts zur Anordnung der Inventareinrichtung nach dem Verstorbenen XXX nach Art. 761 Zivilprozessordnung (ZPO) aufgefordert:
Ein Inventar wird errichtet, also Inventarerrichtung. Besser: der Errichtung eines Nachlassverzeichnisses
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1. anzuzeigen , ob der Verstorbene zum Stichtag 01.01.2014 ein Bankkonto bei der Bank unterhielt; wenn ja, dann ist die Höhe der dort angesammelten finanziellen Mittel anzugeben
2. mitzuteilen, ob der Verstorbene bei der Bank verschuldet war- wenn ja, dann ist die Verschuldungshöhe zum Stichtag 01.01.2014 mit Hinweis auf ausstehende Forderungen, Zinsen und eventuelle Kosten anzuzeigen
[color=#0040FF]bejahendenfalls ist Auskunft über den Kontostand zu erteilen, und zwar sowohl über die Höhe eines eventuellen Guthabens, wie auch die Höhe von Verbindlichkeiten, diese aufgeschlüsselt nach Schulden, Zinsen und Kosten.[/color]
[color=#0040FF]Gruß[/color]